Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen
Zahlung/Kaution
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% innert 10 Tagen zu zahlen. Danach gelten die Annullationsbedingungen.
Das Wohnmobil ist in dieser Zeit reserviert, wenn die Anzahlung nicht erfolgt, wird die Reservation storniert und das Wohnmobil wieder zur Vermietung ausgeschrieben. Der restliche Betrag 60 Tage vor Mietbeginn. Die Kaution von 1’000.00 CHF, für Selbstbehalte, ist am Übernahmetag bar vor Ort zu leisten. Die Miete ist 60 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete. Sie ist zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes bei einem Schadenfall vorgesehen. Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Fahrzeugrückabgabe zurückbezahlt. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten werden in Abzug gebracht. Bis zur abschliessenden Klärung der Höhe der Kosten hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Bei einem Schadenfall kann der Vermieter die Kaution ebenfalls bis zur endgültigen Klärung und/oder bis zum endgültigen Abschluss des Versicherungsfalls zurückbehalten.
Eine Übergabe des Fahrzeugs ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist ausgeschlossen.
Annullierung
Die Annullationsbedingungen:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn - 50% des Mietpreises
- 60 bis 0 Tage vor Mietbeginn - 100 % des Mietpreises
Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.
Wir empfehlen Ihnen dringend, gegen Eintritt von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie etc. eigenständig eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Das Anbieten eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Der Vermieter kann einen Ersatzmieter ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Mietbeginn/Mietende
Die Miete beginnt und endet auf dem Betriebsgelände des Vermieters. Der genaue Übernahmezeitpunkt und Retourzeitpunkt werden in jedem Fall vorgängig mit dem Mieter abgemacht. Es erfolgen keine Übernahmen am Sonntag. Die vertraglich vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten sind verbindlich. Bei rechtzeitiger Rückgabe des unbeschädigten Fahrzeuges wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen an den Mieter zurückerstattet (unter Vorbehalt von Schäden, die erst nach der Aussenreinigung festgestellt werden).
Allfällige Beschädigungen werden gemäss Rückgabeprotokoll verrechnet.Die obligatorische Endreinigung von 250.00 CHF kann nicht selbst übernommen werden. Das Fahrzeug muss in jedem Fall Besenrein abgegeben werden. Vollständige Entleerung und Spülung des WC-Tanks und Entleerung des Abwassertanks sind in jedem Fall Sache des Mieters. Falls diese Arbeiten nicht oder nur teilweise vom Mieter erledigt sind, werden wir Ihnen CHF 200.00 zusätzlich verrechnen.
Für das private Auto des Mieters steht ein Aussenparkplatz während der Mietdauer zur Verfügung.
Fahrzeuge
Der Mietwagen wird in sauberem und fahrbereitem Zustand, mit aufgefülltem Kühler, Treibstofftank und Ölstand übergeben. Die Flüssigkeitsstände sind zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen. Das ihm anvertraute Fahrzeug ist mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren.
Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Verantwortung. Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
Fahrer
Der Mietvertrag bezieht sich nur auf den Mieter oder auf den auf Seite 1 des Vertrages angegebenen Fahrer. Der Fahrer muss in jedem Fall 21 Jahre alt und mindestens seit 24 Monaten im Besitz des gültigen Fahrausweises (Kat. B bis 3,5t) sein. Das Weitervermieten und Lernfahrten sind untersagt.
Unfall/Schäden/Reparaturen
Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet, den Sachverhalt mit Fotos und dem im Fahrzeug vorhandenen europäischen Unfallprotokolls sowie dem vom Vermieter beigelegten „Formular zum Schadensereignis“ zu dokumentieren. Es muss in jedem Fall ein Polizei Rapport veranlasst werden. Bei Schäden oder Unfällen ist der Vermieter sofort telefonisch und schriftlich zu informieren.
Im Rahmen der Fahrzeugübergabe wird ein detailliertes Protokoll über bestehende Beschädigungen aufgenommen. Für Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar.